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Wie viel Flusslänge in Österreich fließt noch frei?
Datenstand Analyse des Landwirtschaftsministeriums (BMLUK), Karte April 2026, Abruf 4. Oktober 2026
In Österreich fließen 3.970 Flusskilometer frei. Das sind nur etwa 12 Prozent der Länge, die das Landwirtschaftsministerium untersucht hat. Um die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur umzusetzen, sollen bis 2030 300 Kilometer dazukommen und bis 2050 2.000. Als möglich hat das Ministerium 2.525 Kilometer ausgewiesen.
Frei fließende Flüsse: Bestand und Ziele
Was diese Zahlen nicht sagen
Die Grafik zeigt Ziele, keinen Fortschritt. Die 2.000 Kilometer bis 2050 rechnet diese Seite als Gesamtzuwachs, einschließlich der 300 Kilometer bis 2030.
Was „frei fließend“ heißt
Ein frei fließender Fluss kann sich bewegen. Er wird nicht von größeren Bauwerken aufgehalten und ist mit seiner Au verbunden. Das Ministerium nennt vier Bedingungen. Erstens keine größeren Barrieren: Absturzbauwerke (Stufen im Flussbett), Wasserkraftwerke, Uferverbauungen, Hochwasserschutzdämme oder gepflasterte Sohlen (befestigte Flussbetten). Zweitens ein weitgehend ungestörter Haushalt an Geschiebe, also an Sand, Kies und Steinen, die der Fluss mitführt. Drittens müssen Fische den Abschnitt erreichen können, und viertens muss der Abschnitt eine gewisse Mindestlänge haben.
Die EU-Kommission hat 2025 eine gemeinsame Methode dafür veröffentlicht. Sie verlangt nicht, dass gar kein Bauwerk im Fluss steht, sondern legt fest, wie viele Belastungen ein frei fließender Abschnitt höchstens haben darf.
Nur jeder achte Kilometer
Für die Analyse hat das Ministerium gemeinsam mit allen Bundesländern alle Gewässer mit einem Einzugsgebiet (dem Gebiet, aus dem ein Gewässer sein Wasser sammelt) von mehr als 10 Quadratkilometern geprüft. Ergebnis: 3.970 Flusskilometer erfüllen die Kriterien schon heute. Das entspricht laut Ministerium „nur etwa 12 %“ des untersuchten Gewässernetzes mit Einzugsgebiet über 10 Quadratkilometern; eine Gesamtlänge dieses Netzes in Kilometern nennt das Ministerium nicht.
Weitere 2.525 Kilometer hat das Ministerium als Potenzialstrecken ausgewiesen: Abschnitte, die wenig genutzt sind und bei denen oft nur einzelne Bauwerke im Weg stehen. Die Karte dazu ist seit April 2026 öffentlich.
Was die Verordnung verlangt
Die Verordnung (EU) 2024/1991 über die Wiederherstellung der Natur gilt seit dem 18. August 2024. Sie setzt Ziele für die ganze EU und für jeden Mitgliedstaat:
| Bis | Ziel laut Verordnung |
|---|---|
| 2030 | Wiederherstellungsmaßnahmen auf mindestens 20 % der Land- und 20 % der Meeresfläche der EU (Art. 1) |
| 2030 | mindestens 25.000 Flusskilometer in der EU wieder frei fließend (Art. 9) |
Die 25.000 Kilometer gelten für die EU als Ganzes. Wie viel jedes Land beiträgt, legt es in seinem nationalen Wiederherstellungsplan fest.
Österreichs Beitrag
Laut Ministerium will Österreich bis 2030 300 zusätzliche Kilometer frei fließender Gewässer beitragen und bis 2050 2.000 Kilometer. Für die Auen sind bis 2030 zusätzliche Maßnahmen auf 2.500 Hektar vorgesehen, bis 2050 auf 10.000 Hektar. Bis 2030 sollen dafür 60 bis 80 Millionen Euro bereitstehen, zum Teil aus Mitteln und Maßnahmen, die ohnehin für den Hochwasserschutz und die EU-Wasserrahmenrichtlinie anfallen.
Gemessen am Bestand heißt das: Bis 2050 würde die frei fließende Strecke um die Hälfte wachsen, von 3.970 auf 5.970 Kilometer. Das Ziel für 2050 schöpft rund vier Fünftel des ausgewiesenen Potenzials aus. Österreichs 300 Kilometer bis 2030 entsprechen 1,2 Prozent des EU-weiten Ziels.
Wo zuerst gebaut wird, entscheiden laut Ministerium Grundeigentum, ökologischer Nutzen, technische Umsetzbarkeit, Hochwasserschutz, Energieversorgung und Wasserwirtschaft. Ob ein Bauwerk tatsächlich entfernt werden kann, wird im Einzelfall mit allen Betroffenen geprüft.
Wo der Plan steht
Jeder Mitgliedstaat musste der Kommission bis zum 1. September 2026 einen Entwurf seines nationalen Wiederherstellungsplans vorlegen (Art. 16). Österreich hat ihn fristgerecht übermittelt; gleichzeitig begann eine öffentliche Konsultation. Die Kommission bewertet den Entwurf binnen sechs Monaten (Art. 17 Abs. 1). Danach hat das Land sechs Monate, den Plan fertigzustellen und zu veröffentlichen (Art. 17 Abs. 6).
Die Ziele auf dieser Seite stammen deshalb aus einem Entwurf. Sie können sich bis zum endgültigen Plan noch ändern.
Verwandte Auswertungen
- Ökologischer Zustand der Fließgewässerwie viele Abschnitte den guten Zustand nach der Wasserrahmenrichtlinie erreichen.
- Querbauwerke und Belastungenwarum Gewässerabschnitte den guten Zustand verfehlen: am häufigsten wegen der Verbauung des Gewässers.
- Erhaltungszustand der Lebensraumtypender Zustand der geschützten Lebensräume, auf die Art. 4 der Verordnung zielt.
Woher die Daten kommen
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK): „Umsetzung der Wiederherstellungs-Verordnung — Artikel 9 Flüsse & Auen“, Analyse aller österreichischen Gewässer mit mehr als 10 Quadratkilometern Einzugsgebiet, interaktive Karte veröffentlicht im April 2026. Abgerufen am 4. Oktober 2026.
Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur, Amtsblatt der EU vom 29. Juli 2024 (EUR-Lex, ABl. L 2024/1991). Artikel 1, 4, 9, 11, 16, 17 und 28. Wortlaut der Fristen: „Jeder Mitgliedstaat legt der Kommission bis zum 1. September 2026 einen Entwurf des nationalen Wiederherstellungsplans … vor“ (Art. 16); „Die Kommission bewertet den Entwurf … innerhalb von sechs Monaten nach seinem Eingang“ (Art. 17 Abs. 1); „Innerhalb von sechs Monaten nach Eingang der Anmerkungen der Kommission stellt der Mitgliedstaat den nationalen Wiederherstellungsplan fertig, veröffentlicht ihn und übermittelt ihn der Kommission“ (Art. 17 Abs. 6); in Kraft „am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt“ (Art. 28).
Nächste Aktualisierung: mit dem endgültigen nationalen Wiederherstellungsplan.
Zitieren und einbetten
Biodiversitätsmonitor Österreich (2026): Frei fließende Flüsse. biodiversitaet-monitor.at/frei-fliessende-fluesse/ · Daten: BMLUK, Umsetzung der Wiederherstellungs-Verordnung, Artikel 9 (2026) · Datenstand Analyse des Landwirtschaftsministeriums (BMLUK), Karte April 2026
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Häufige Fragen
Wie viel Flusslänge in Österreich fließt noch frei?
Laut Landwirtschaftsministerium erfüllen 3.970 Flusskilometer die Kriterien für frei fließende Flüsse. Das sind etwa 12 Prozent der untersuchten Länge, untersucht wurden alle Gewässer mit mehr als 10 Quadratkilometern Einzugsgebiet.
Was verlangt die EU-Wiederherstellungsverordnung bei Flüssen?
Bis 2030 sollen in der EU mindestens 25.000 Flusskilometer wieder frei fließen. Dafür erstellen die Mitgliedstaaten ein Verzeichnis künstlicher Hindernisse und ermitteln, welche entfernt werden müssen (Art. 9).
Wie viele Kilometer will Österreich bis 2030 renaturieren?
Das Ministerium nennt zwei Etappen: 300 Kilometer zusätzlich frei fließender Gewässer bis 2030 und 2.000 Kilometer bis 2050. Für die Auen kommen Maßnahmen auf 2.500 Hektar bis 2030 und 10.000 Hektar bis 2050 dazu.
Ist der österreichische Wiederherstellungsplan schon beschlossen?
Nein. Österreich hat fristgerecht zum 1. September 2026 einen Entwurf an die EU-Kommission übermittelt. Die Kommission bewertet ihn binnen sechs Monaten, danach wird der Plan fertiggestellt und veröffentlicht.